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Impressum
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- Rechtsgrundlage für die Fahrlehrerausbildung ist die "Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung" (FahrlAusbV), hier in der Fassung vom 18. März 2022.
- Rechtsgrundlage der Fahrlehrerprüfung ist die "Fahrlehrer-Prüfungsverordnung" (FahrlPrüfV), hier in der Fassung vom 18. März 2022.
- In der "Fahrschüler-Ausbildungsordnung" (FahrschAusbO), hier in der Fassung vom 18. März 2022, finden sich neben den formalen Bestimmungen auch eine Reihe von Aussagen zur pädagogischen Gestaltung der Ausbildung.
Alle Texte sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu finden auf www.gesetze-im-internet.de.
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