Prüfungen für die Fahrlehrerlaubnis
|
||
|
Für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A, CE oder DE müssen jeweils zwei Prüfungen abgelegt werden:
Die schriftlichen Fachkundeprüfungen unterscheiden sich von der Prüfung für die Klasse BE dadurch, dass jeweils nur zwei Themen - innerhalb von 2 ½ Stunden - bearbeitet werden müssen. Bei Klasse A:
Bei Klasse CE und DE:
|
||
TippIn den Fahrlehrer-Lehrgängen vor 1999 hatte das Thema "Verkehrspädagogik" noch nicht den hohen Stellenwert wie heute. Da aber gründliche Kenntnisse in der "Verkehrspädagogik" mindestens in der mündlichen Fachkundeprüfung nachgewiesen werden müssen, ist es wichtig sich hierauf - auch über den Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte hinaus - gut vorzubereiten. |