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Impressum
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Bei der Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht erteilt der Bewerber einem Fahrschüler seiner Ausbildungsfahrschule eine Fahrstunde von 45 Minuten Dauer. Ziele, Inhalte und Methoden richten sich nach dem Ausbildungsstand des jeweiligen Fahrschülers.
Der Prüfungskandidat muss den Prüfern zunächst
- den Ausbildungsvertrag des Fahrschülers
- einen Identitätsnachweis des Fahrschülers (Ausweis)
- die Aufzeichnungen über den Ausbildungstand (Diagrammkarte)
- und die Planung für Fahrstunde vorlegen.
Der Prüfungskandidat muss nachweisen, dass er unterrichten kann. Er sollte deshalb mindestens eine Fahraufgabe neu einführen. Die Durchführung einer Fahrstunde aus der Test- und Reifestufe, bei der der Fahrlehrer den Fahrschüler lediglich beobachtet ("Prüfungssimulation") ist nicht möglich.
Die Prüfer sitzen bei der Lehrprobe hinten im Auto und machen sich ggf. Notizen über den Verlauf der Fahrt.
Die Prüfer müssen die Gespräche zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler verfolgen können. Es ist deshalb wichtig, dass der Bewerber so laut spricht, dass er hinten gut zu hören ist. Aufgrund der lauten Außengeräusche sollte deshalb als Lehrprobe keine Autobahnfahrt durchgeführt werden.
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Tipps
- Der Bewerber sollte den Fahrschüler aus vorangegangenen Fahrstunden kennen und einschätzen können.
- Zu jeder Ausbildungsfahrt gehört eine Vorbesprechung, bei der der Ausbildungsstand des Fahrschülers anhand der vorgeschriebenen Aufzeichnungen und die Ziele und Inhalte der Fahrstunde besprochen werden.
Bei der Vorbesprechung ist es oft sinnvoll, dem Fahrschüler die neue Fahraufgabe schriftlich (z.B. mit dem "Praxistrainer") zu erläutern.
Hatte der Fahrschüler einen Auftrag zur Vorbereitung (Hausaufgabe) erhalten, sollte dieser in die Vorbesprechung einbezogen werden.
- Es kommt vor, dass sich der Fahrschüler während der Lehrprobe anders verhält, als der Fahrlehrer erwartet hat, z.B. weil auch er aufgrund der Prüfungssituation sehr nervös ist.
Dann ist es wichtig, dass der Fahrlehrer sich auf diese Situation einstellt und ggf. die Inhalte der Fahrstunde gegenüber seiner ursprünglichen Planung abändert. Das sollte er dann kurz dem Fahrschüler erläutern, so dass auch die Prüfer hören können, dass und warum die Fahrstunde anders durchgeführt wird als geplant.
- Jede einzelne Fahraufgabe - insbesondere wenn sie für den Fahrschüler neu ist - muss vor- und nachbesprochen werden. Es kann sinnvoll sein, dies bei stehendem Fahrzeug (und abgestelltem Motor!) zu tun.
- Da nicht der Fahrschüler, sondern der Fahrlehrer geprüft wird, darf der Fahrschüler natürlich Fehler machen. Entscheidend ist, wie der Bewerber sich dabei verhält (z.B. Erläuterungen, Wiederholung von Fahraufgaben).
- Je nach Fahraufgabe kann es sinnvoll sein, dieselbe Situation (z.B. eine bestimmte Kreuzung) mehrfach - evtl. aus unterschiedlichen Richtungen - anzufahren.
- Besonderer Wert wird auch auf die Vermittlung energiesparenden, umweltschonenden Verhaltens gelegt. Mängel in diesem Bereich können zum Nichtbestehen der Prüfung beitragen.
- Zeigt der Fahrschüler unerwartete Schwächen, so muss der Bewerber dies berücksichtigen, z.B. indem er eine Zwischenbesprechung durchführt und evtl. für den weiteren Verlauf der Fahrstunde die Ziele und Inhalte verändert.
- Der Prüfungskandidat sollte den Umfang seiner Erläuterungen daran orientieren, was für den Fahrschüler in dieser Fahrstunde wichtig ist. Erklärungen, die nur dazu dienen, den Prüfern zu zeigen, was man alles weiß, sind nicht angebracht.
- Am Ende der Fahrstunde muss gemeinsam mit dem Fahrschüler eine detaillierte Auswertung der Fahrstunde erfolgen. Dabei sind die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über den Ausbildungsverlauf anzufertigen (z.B. mit einer "Ausbildungsdiagrammkarte").
Hinweise, worauf es beim Unterricht im Einzelnen ankommt finden sich auch im Handbuch für die pädagogische Überwachung der Fahrausbildung (PädÜFa).
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